Clubheimordnung

Benutzung der Tennisheimes

Zur Benutzung des Tennisheimes sind ausschließlich Mitglieder des Tennisclubs der SG Reutlingen sowie deren Gäste im Rahmen von Vereinsveranstaltungen bzw. privat durchgeführten Veranstaltungen eines Mitgliedes berechtigt. Alle Gegenstände im Tennisheim sind Eigentum des Tennisclubs und dürfen nicht aus dem Tennisheim entfernt werden. Energie- und Wasserverbrauch sind auf das nötigste Maß zu beschränken.

Sorgfaltspflicht / Schadensmeldung

Das Tennisheim sowie das dazugehörige Inventar ist von allen Sportlern und Besuchern mit Sorgfalt zu behandeln. Festgestellte oder verursachte Schäden sind unverzüglich dem Heimwart oder dem Abteilungsleiter  zu melden. Kosten, die durch Beschädigung, Verunreinigung von Anlagen, Gebäuden, Inventar usw. entstehen, werden dem Verursacher - im Falle einer privaten Nutzung dem Mieter - in Rechnung gestellt.

Tennisschuhe

Das Tennisheim darf nur mit sauberen Schuhen, nicht mit Tennisschuhen betreten werden.

Jugendliche Mitglieder haben ebenfalls Zutritt, da die Eltern bei Schlüsselübergabe eine Haftungserklärung unterschrieben haben.

Rauchen

Im gesamten Tennisheim einschließlich Untergeschoß ist das Rauchen verboten.

Aufräum- und Säuberungspflicht

Das Tennisheim ist in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Insbesondere sind

    • Aschenbecher (auch auf der Terrasse) zu entleeren,
    • der Grill nach Benutzung gründlich zu säubern,
    • Flaschen und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter zu sortieren, (Mülltrennung)
    • benutztes Geschirr und Gläser zu reinigen und an ihren Platz zu stellen
    • feuchte oder nasse Handtücher zum Trocknen aufzuhängen

 

Wertsachen

Der Tennisclub übernimmt keine Haftung für Wertsachen, die im Clubheim oder auf der Anlage abhanden kommen. Wenn auf den Plätzen 3+4 gespielt wird, sollte die Haustüre geschlossen bleiben!

Anlage verlassen

Wer als letzter das Tennisheim verlässt, muss sich davon überzeugen, dass alle Fenster und Türen ordnungsgemäß (ab)geschlossen sind. Im Falle einer privaten Nutzung obliegt diese Verantwortung dem Mieter.

Der Verbandskasten/ Arzneischrank hängt direkt im UG unter der Treppe

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